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AGB der Styria Media Design GmbH & Co KG

1. Umfang und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Styria Media Design GmbH & Co KG regeln Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote, welche die Styria Media Design gegenüber ihrem Vertragspartner erbringt. Die Styria Media Design ist Auftragnehmer, der Kunde Auftraggeber.

1.2 Die gegenständlichen AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Andere in Aufträgen, Bestellungen oder ähnlichen Schriftstücken enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder solche, auf die der Auftraggeber verweist, werden nicht Vertragsinhalt. Ihre Geltung wird für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, auch wenn die Styria Media Design nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie seitens Styria Media Design ausdrücklich und schriftliche anerkannt werden.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Dies gilt auch für den Fall der Lücke.

2. Leistungen von Styria Media Design, Erfüllungsort

Die von der Styria Media Design zu erbringenden Leistungen und deren Umfang werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Styria Media Design und dem Auftraggebern ausdrücklich festgelegt.

Installation, Einweisung, Beratung und Schulung gehören zu den Leistungen der Styria Media Design wenn dies vereinbart ist.

3. Angebote

3.1 Die im Angebot der Styria Media Design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird die Styria Media Design den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

3.2 Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch die Styria Media Design genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3.3 Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe, Konzepte und Ideen, bleiben in jedem Fall Eigentum der Styria Media Design und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

3.4 Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z.B. per ISDN). Für Übertragungsfehler wird von der Styria Media Design keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

3.5 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Styria Media Design bzw. der Auftrag des Auftraggebern, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Styria Media Design sind freibleibend und unverbindlich.

4. Preise

4.1 Alle von der Styria Media Design genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

4.2 Einweisung, Beratung, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, im Preis nicht inbegriffen, und gesondert zu vergüten.

4.3 Allfällige Verpackungs-, Transport- und Übertragungskosten, Zoll- und Versicherungsgebühren u.ä. werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.4 Die Styria Media Design fakturiert ihre Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem sie – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereit hält.

4.5 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Styria Media Design berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen; Preisänderungen sind daher vorbehalten.

5. Spesen und Abgaben

Die Kosten für Fahrt-, Tages- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder aus der damit verbundenen Tätigkeit der Styria Media Design ergebenden Abgabenschuldigkeiten trägt der Auftraggeber und hält dieser die Styria Media Design für den Fall ihrer Inanspruchnahme schad- und klaglos.

6. Lieferung und Abholung

6.1 Die Produkte und Leistungen der Styria Media Design werden auf Kosten, Risiko und Gefahr des Auftraggebers geliefert oder vom Auftraggeber auf eigene Kosten abgeholt.
Dies wird jeweils im Vertrag festgehalten.

6.2 Entsprechend dem in der vertraglichen Vereinbarung festgelegten Modus erfolgt die Lieferung durch - Versendung ab dem Geschäftssitz der Styria Media Design oder eines Subunternehmers auf Kosten des Auftraggebers oder - auf digitalem Wege, wobei der Auftraggeber die Kosten der Übertragung trägt.
Die Abholung durch den Auftraggebern oder einen von diesem beauftragten Dritten erfolgt auf Kosten des Auftraggebern ab dem Ort des Geschäftssitzes der Styria Media Design.

6.3 Die Styria Media Design ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

7. Dienstleistungen vor Ort

7.1 Die allfällige Durchführung und der Umfang von Dienstleistungen vor Ort durch die Styria Media Design wird in der vertraglichen Vereinbarung schriftlich festgelegt und erfolgt auf Kosten des Auftraggebers an dem in der vertraglichen Vereinbarung festgelegten Ort.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Styria Media Design die Dienstleistungserbringung zum vereinbarten Termin zu ermöglichen, insbesondere durch zur Verfügungstellung bzw. Zugänglichmachung der entsprechenden für die vertragsgemäße Dienstleistungserbringung erforderlichen und vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten und Infrastruktur.

7.3 Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Styria Media Design eine allfällige daraus entstehende Terminverzögerung nicht zugerechnet werden. Der Auftraggeber trägt die für die Styria Media Design aufgrund der terminlichen Verzögerung anfallenden (Mehr)Kosten.

8. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

Die Nutzung von Styria Media Design-Dienstleistungen durch Dritte sowie die unentgeltliche Weitergabe von Styria Media Design-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Styria Media Design.

9. Annahmeverzug

Wird der Versand, die Zustellung, die Abholung, die Installation oder die digitale Übertragung auf Veranlassung des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr vom Tag der Versand- bzw. Abholbereitschaft von Seiten der Styria Media Design auf den Auftraggebern über.

10. Termine

10.1 Die Styria Media Design wird sich bemühen, den Terminwünschen des Auftraggebers nachzukommen. Zeiten, in denen der Auftraggeber mit Mitwirkungspflichten in Verzug ist, verlängern jedenfalls die vereinbarten Lieferfristen und verschieben die in Aussicht gestellten Termine. Gleiches gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers. Entstehen Styria Media Design durch vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen Mehrkosten, wird der Auftraggeber diese ersetzen.

10.2 Da die Einhaltung von Terminen auch von Tätigkeiten Dritter abhängig sein kann, muss die Styria Media Design bei Verzögerungen Dritter sich das Recht einer Terminverschiebung vorbehalten. Die Styria Media Design wird jedoch versuchen, die Einhaltung von Lieferfristen gegenüber Dritten durchzusetzen.

10.3 Liefertermine oder –fristen bedürfen der Schriftform.

10.4 Werden vom Auftraggebern Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

11. Rücktritt vom Vertrag

Aus wichtigem Grund ist die sofortige Auflösung des Vertrags durch die Styria Media Design möglich. Wichtige Gründe sind zB die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder das Unterbleiben mangels Vermögens, ein grober Verstoß gegen die guten Sitten oder das Ansehen der Styria Media Design durch den Auftraggeber. Die Styria Media Design ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebern bestehen und dieser auf Begehren der Styria Media Design weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Styria Media Design eine taugliche Sicherheit leistet.

12. Eigentumsvorbehalt

An den Auftraggeber gelieferte Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts inklusive Zinsen, Spesen und Barauslagen im Eigentum der Styria Media Design. Eine Verwendung oder Verwertung der Konzepte, Ideen, Unterlagen durch den Auftraggeber über den vereinbarten Umfang hinaus ist ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Mitwirkung und allgemeine Pflichten des Auftraggebern

Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, - Freiheit von Rechten Dritter oder das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht zu garantieren (siehe nächster Punkt), - Sicherungsmaßnahmen selbst zu setzen und sich vor Verlust hinsichtlich von Materialien bzw. Daten, die an die Styria Media Design zur Bearbeitung übergeben bzw. übermittelt werden, selbst zu schützen (siehe auch unter Punkt „Daten-, Materialverlust“).

14. Freiheit von Rechten Dritter

14.1 Die Styria Media Design ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggebern das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass die der Styria Media Design zur Bearbeitung übergebenen Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. der Auftraggeber über das erforderliche Nutzungsrecht (zB Schriftlizenz) verfügt.

14.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Styria Media Design hinsichtlich aller etwaiger Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern, der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Materialien beruhen, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Ehrenbeleidigung (§ 115 StGB), im Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Datenschutzgesetz, dem Wettbewerbsrecht oder aufgrund anderer Verfahren.

15. Auftragsunterlagen

15.1 Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des nächsten Punktes haftet die Styria Media Design bis zu einem Zeitpunkt, der zwei Wochen nach Lieferung liegt. Darüber hinaus übernimmt die Styria Media Design für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.
Die Styria Media Design ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

15.2 Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zu dem in Punkt 15.1 genannten Zeitpunkt pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Styria Media Design nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.3 Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

16. Beigestellte Materialien und Daten

16.1 Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Filme, Datenträger aller Art, Papier usw., sind franko Betrieb der Styria Media Design anzuliefern.


Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Die Styria Media Design ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Für die Styria Media Design besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Materialien, Daten (z.B. per ISDN) und Druckvorrichtungen wie beigestelltem Satz, Reindrucken und dgl., Disketten, Filmen usw. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht mehr von der Styria Media Design überprüft. Es besteht auch keinerlei Haftung der Styria Media Design für Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.

Sollte eine Überprüfung durch die Styria Media Design vom Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet 16.2 Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

16.3 Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten trägt der Auftraggeber bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke.

Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und wird gesondert in Rechnung gestellt.

Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei der Styria Media Design nicht bestellt, so übernimmt die Styria Media Design keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

16.4 Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Die Styria Media Design ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

16.5 Daten-, Materialverlust: Die der Styria Media Design zur Bearbeitung übergebenen Text- bzw. Bildmaterialien werden von der Styria Media Design sorgfältig gesichert. Sollte es dennoch zu einem Daten bzw. Materialverlust kommen, übernimmt die Styria Media Design dafür keinerlei wie auch immer geartete Gewähr. Der Auftraggeber hat selbst entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu setzen und die Daten der Styria Media Design im Falle eines Datenverlustes nochmals zu übermitteln.

17. Zahlungsbedingungen

17.1 Das Entgelt beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen und Bedingungen.

17.2 Zahlungen sind prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt.

17.3 Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber entgegengenommen.

17.4 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

18. Zahlungsverzug

18.1 Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen laut §§ 455 ff UGB verrechnet. Weiters werden aus dem Titel des Zahlungsverzugs die Satz- und Inkassospesen gem. § 1333 Abs 2 ABGB geltend gemacht. An Mahngebühren werden für die 1. Mahnung € 0,–, 2. Mahnung € 2,–, 3. Mahnung € 3,50 zusätzlich verrechnet; nach fruchtlosem Verstreichen der in der 3. Mahnung genannten Zahlungsfrist erfolgt die automatische Weiterleitung an ein Inkassoinstitut z.B. KSV oder Rechtsanwalt. Im Falle des Einschreitens eines Rechtsanwalts oder Inkassobüros wird auf die im Rechtsanwaltstarif bzw. auf die Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten normierten Kosten verwiesen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt das Produkt im Eigentum der Styria Media Design GmbH & Co KG.

18.2 Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten auf Seiten der Styria Media Design anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

19. Aufrechnungsverbot

Alle Forderungen aus diesem Vertrag unterliegen einem Aufrechnungsverbot.

20. Rückbehaltungsrecht der Styria Media Design

Der Styria Media Design steht an vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, Diapositiven, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialein und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 UGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

21. Lieferzeit

21.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Einganges des Auftrages bei der Styria Media Design, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig der Styria Media Design zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb der Styria Media Design verlässt.

21.2 Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.

21.3 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energie-versorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn die Styria Media Design an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Styria Media Design von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Styria Media Design von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Styria Media Design nur berufen, wenn sie den Auftraggebern unverzüglich benachrichtigt.

22. Gewährleistung

22.1 Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber erkennbare Mängel der gelieferten Ware, sowie die zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse, anlässlich der Abnahme, sonstige später auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.

22.2 Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge werden die Mängel von der Styria Media Design in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber die Styria Media Design alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Styria Media Design wird nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Nur Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

22.3 Die Styria Media Design übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

22.4 Die Styria Media Design übernimmt in keinem Fall die Haftung für Gewährleistung, die über die ihr gegenüber bestehende Haftung eines ihrer Lieferanten hinausgeht.

22.5 Die Styria Media Design haftet nicht für fehlerhafte Darstellungen auf Druckern oder auf Browsern. Es besteht kein Recht für kostenlose Nachbesserung oder Anpassung.

22.6 Die Benutzung der von der Styria Media Design bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass die Styria Media Design nicht für die Virenfreiheit von digital übermitteltem Datenmaterial und/oder die über das Bilderarchiv abgerufenen Leistungen haftet.

23. (Fehler)Beanstandungen

23.1 Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von der Styria Media Design verschuldet sind.

23.2 Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorkorrektur). Telefonisch oder via Fax angeordnete Änderungen werden von der Styria Media Design ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

23.3 Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Die Styria Media Design ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.

Die Styria Media Design ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt.

23.4 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen (siehe vorhergehender Punkt).Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

23.5 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken sowie Digitalproofs und Auflagendruck.

24. Schadenersatz

24.1 Die Styria Media Design haftet für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist außer im Falle von Körperverletzung ausgeschlossen.

24.2 In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit dem einfachen Auftragswert (Entgelt für die Lieferung des Vertragsgegenstandes) beschränkt.

24.3 Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, nicht eingetretenem Betriebserfolg, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen die Styria Media Design, ist auf jeden Fall soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geboten ist ausgeschlossen.

24.4 Die Styria Media Design haftet für Schäden, die seine Gehilfen bzw.Dienstnehmer verursachen, gem § 1313 a AGBG nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war.

24.5 Schadenersatzforderungen verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte, soweit gesetzlich zwingend nicht etwas anderes vorgesehen ist.

24.6 Die Styria Media Design übernimmt in keinem Fall eine Haftung für Schadenersatz, die über die ihre gegenüber bestehende Haftung eines ihrer Lieferanten hinausgeht.

25. Höhere Gewalt

25.1 Die Styria Media Design ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen, die die Styria Media Design nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann. Dies gilt insbesondere auch für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste oder abge- bzw. unterbrochene Übertragungen. Die Styria Media Design kann insbesondere auch nicht für die Verfügbarkeit von Energie- oder Telekommunikationsdienstleistungen garantieren. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen kein Rücktrittsrecht.

25.2 Fehlerbehebungen, die aufgrund von Fällen höherer Gewalt im Bereich des Auftraggebers nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt und werden extra berechnet.

26. Datensicherheit

Die Styria Media Design weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

Auch andere Teilnehmer im Internet sind unter Umständen in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge und stellt zu diesem Zwecke Sicherheitskopien her. Für den Fall eines nicht von der Styria Media Design verschuldeten Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Styria Media Design zu übermitteln.

27. Urheberrecht

27.1. Sofern mit dem Auftraggeber im Einzelnen nichts anderes vereinbart wird gilt Folgendes: Sofern die Styria Media Design selbst Sujets (Fotos, Texte, Layouts, etc) beistellt bzw. gestaltet verbleibt sie Eigentümer des Sujets und Inhaber aller Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte; dies gilt auch für Teile derselben. Der Auftraggeber erwirbt mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht ("Werknutzungsbewilligung"), die gelieferten Erzeugnisse, unbearbeitet, im vereinbarten Umfang (zB Inserat für ein bestimmtes Medium) zu nutzen. Der Styria Media Design steht daher auch das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.ä.) weiterhin auch zur Sujeterstellung für Dritte zu nutzen. Sie ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Die Styria Media Design hat weiters das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, unabhängig davon, ob die Styria Media Design dem Auftraggeber an den gelieferten Sujets ein ausschließliches oder nicht ausschließliches Werknutzungsrecht eingeräumt hat, mit den für den Kunden erstellten Sujets auch ausschnittsweise mehrfach auf jeglichem technisch möglichen Weg Eigenwerbung in verschiedenen Medien print, online (zB auf der Homepage der Styria Media Design), mobile, etc., gänzlich oder auch teilweise zu betreiben und als Referenz anzugeben bzw. öffentlich zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst daher beispielsweise das Recht der Vervielfältigung, Bearbeitung (zB Wiedergabe von Sujet-Ausschnitten, Formatänderungen), Veröffentlichung, öffentliche Zurverfügungstellung, Digitalisierung, Speicherung in Datenbanken. Die Styria Media Design wird auf den Auftraggeber als Quelle in Absprache mit diesem hinweisen. Die Styria Media Design erhält auch das Recht, auf den Auftraggeber mit dessen Logo/Firmenname/Adresse dementsprechend als Referenz hinzuweisen. Das Recht zur Eigenwerbung und Referenzangabe kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen, wobei der Auftraggeber für 1 Jahr nach Lieferung der Sujets auf den Widerruf verzichtet.

27.2 Die Styria Media Design ist berechtigt, an geeigneter Stelle Hinweise auf ihre Urheberstellung anzubringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung der Styria Media Design zu entfernen.

27.3 Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software bereitgestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber der Styria Media Design zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

28. Druckvorrichtungen

28.1 Die von der Styria Media Design zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Filme und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum der Styria Media Design und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag der zur Lieferung verpflichteten Styria Media Design von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

28.2 Eine Aufbewahrung der obgenannten Behelfe (Druckvorrichtungen und Daten) zur Durchführung des Druckauftrages nach Abwicklung des Druckauftrages erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers gegen Ersatz der Styria Media Design entstehenden Kosten.

29. Namen- oder Markenaufdruck

Die Styria Media Design ist zur Anbringung ihres Firmennamens oder ihrer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

30. Neue Technologien

Die Styria Media Design kann sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen neuer bzw.anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards bedienen, als zunächst angeboten, sofern dem Auftraggebern daraus kein Nachteil entsteht.

31. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

31.1 Der Styria Media Design steht es frei sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Leistungen Dritter zu bedienen.

31.2 Ein sachlich gerechtfertigter und angemessener Wechsel des Subunternehmers von Seiten der Styria Media Design gilt als vorweg genehmigt.

32. Abtretungsverbot

Die Übertragung des Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten ist ohne schriftliche Zustimmung der Styria Media Design unzulässig.
Beide Vertragspartner können Ansprüche aus dem Vertrag nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend machen.

33.Schriftform

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als Vertragsänderungen bezeichnet sein; dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

34. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke.

35. Gerichtsstand und anwendbares Recht

35.1 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das in Graz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

35.2 Dem Vertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf sowie der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes ist ausgeschlossen.

35.3 Die Vertragssprache ist deutsch.